Was wir Ihnen anbieten können:
Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (§6 Abs. 4 StberG)*
-Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle (monatlich, quartalsmäßig, jährlich).
-Digitale Belegerfassung und Archivierung
-Zahlungsverkehr
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (Saldenlisten, Ergebnisrechnungen)
-offene Posten Listen
-Liquiditätsplanungen, Reporting
- erstellen lfd. Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Meldungen
- Berufsgenossenschaftsmeldungen
-Meldungen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
-Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs
-Unterstützung, Beratung und Coaching bei Existenzgründung
-Auftragsausführung auch vor Ort möglich ·
-Leistungsgerechte Preise nach vereinbartem Stundensatz oder festgelegter Pauschale
-Moderne Software vorhanden
- sehr gute Anwenungskenntnisse in den Finanzbuchhaltungsprogrammen Lexware, Datev, Datev Unternehmen online, Diamant, Sage etc. und allen gängigen banking Programmen
-Zügige, zuverlässige und sorgfältige Bearbeitung Ihrer Unterlagen
*§ 6 Abs. 4 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischem Ausbildungsberuf oder nach dem Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig sind.
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