Buchhaltungsbüro Köln
Buchhaltungsbüro Köln
 

 


 

                Was wir Ihnen anbieten können:

Im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (§6 Abs. 4 StberG)*

 

 

                                


 

-Kontieren und Verbuchen der laufenden  Geschäftsvorfälle (monatlich, quartalsmäßig, jährlich). 

 

-Digitale Belegerfassung z.B in Datev Unternehmen Online

 

-Zahlungsverkehr

-

 - Betriebswirtschaftliche Auswertungen (Saldenlisten, Ergebnisrechnungen)

 

-offene Posten Listen

 

-Liquiditätsplanungen, Reporting

 

  - erstellen lfd. Lohnabrechnungen  mit allen dazugehörigen Meldungen nebst Schriftverkehr

 

  - Berufsgenossenschaftsmeldungen, Entgeldfortzahlung, An- und Abmeldung etc.

 

-Meldungen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger


 

 -Unterstützung, Beratung und Coaching bei Existenzgründung

 

 -Auftragsausführung auch vor Ort möglich · 

 

  -Leistungsgerechte Preise nach vereinbartem Stundensatz oder festgelegter Pauschale

 

  - Wir bieten das Programm  für unsere Kunden an, die kein eigenes Programm nutzen

 

- sehr gute  Anwenungskenntnisse in den Finanzbuchhaltungsprogrammen Lexware, Datev, Datev Unternehmen online, Diamant, Sage etc. und allen gängigen electronic banking Programme, die ich wir nutzen können, wenn Sie bereits eine eigene Software einsetzen

 

  -Zügige, zuverlässige und sorgfältige Bearbeitung Ihrer Unterlagen

 

 

 

 

*§ 6 Abs. 4 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischem Ausbildungsberuf oder nach dem Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig sind.


 

 

 

 

 

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